Hinweisgeber-System


Unser klares Bekenntnis zur konsequenten Einhaltung von Gesetzen, Regeln und internen Vorgaben beinhaltet die Bereitschaft, Fehlverhalten vorzubeugen und zu ahnden. Dies schließt ausdrücklich mit ein, dass wir offen sind für Hinweise auf wirtschaftskriminelle Handlungen, schwerwiegende Ordnungswidrigkeiten, arbeitsrechtliche Pflichtverletzungen und sonstige grobe Regel- und Rechtsverstöße, die im Zusammenhang mit Schwan-STABILO stehen.

Welche konkreten Themen sollten gemeldet werden?

 

  • Bestechung (auch der Versuch) bzw. Korruption
  • Wettbewerbswidriges Verhalten
  • Kartellrechtswidriges Verhalten
  • Diebstahl
  • Unterschlagung von Material
  • Schädigung des Vermögens durch Veruntreuung oder Betrug
  • Verstoß gegen den Datenschutz und Manipulation von Dokumenten
  • Verstöße gegen Arbeitsschutz- oder Umweltschutzvorschriften
  • Grob ungehöriges Sozialverhalten, #MeToo, Diskriminierung, Belästigung
  • Zwangs- und Kinderarbeit

Elektronisch und anonym: Das externe Hinweisgebersystem


Über unser elektronisches Hinweisgebersystem hat jeder die Möglichkeit, völlig anonym Hinweise zu Fehlverhalten abzugeben. Dieser Weg kann sinnvoll sein, wenn Sie Ihre Identität schützen, aber trotzdem auf ein schwerwiegendes Fehlverhalten hinweisen möchten. Was auch immer der Grund dafür sein mag, dass Sie sich für Ihre Hinweisabgabe einen höchst vertraulichen Rahmen wünschen: Mit dem Hinweisgebersystem schaffen wir diesen Weg für Sie.